Startseite | Sie können helfen | Impressum | Kontakt | Sitemap | DSGVO

zum Thema: Sterbehilfe versus Sterbebegleitung

Wie wollen wir uns entscheiden?

Bisweilen werden wir gefragt, ob in der Hilfe zum Sterben nicht mehr Barmherzigkeit liegt als in unserer Pflege und Betreuung. Mit dem oft falschen Argument "der oder die bekommt ja sowieso nichts mehr mit" wird immer wieder begründet, warum es denn besser sei, jemanden aus diesem "unmenschlichen" Zustand zu erlösen und sterben zu lassen.

So wurden auch wir mit diesen Fragen sehr direkt konfrontiert, als ein Angehöriger beim behandelnden Hausarzt die Einstellung der Sondenernährung verlangen wollte. Wir sollten die Bewohnerin verhungern lassen, weniger aus "humanitären" als aus ökonomischen Überlegungen. Die Motive (und sie sind nicht selten) haben uns betroffen gemacht.

Der Versuch einer gültigen Antwort!

Unter dem Leitthema für 2002-2004 "Um Gottes Willen für den Menschen!" beschäftigte sich die Woche für das Leben 2004 ", eine Initiative der Katholischen und Evangelischen Kirchen in Deutschland, mit der Würde des Menschen am Ende des Lebens. Darin wird eine Antwort gewagt, die auch für uns Mitarbeiter im Haus seine Gültigkeit haben soll. Wir zitieren aus der Internetpräsentation dieser Initiative aus der Seite Ethik des Sterbens:

"Mit der tätigen Antwort auf die Würde sterbender Menschen gilt es allen Versuchen zu widersprechen, den Prozess des Sterbens zu einem willkürlich zu setzenden Akt zu machen. Wer nach einem Sterben fragt, das der Würde des Menschen gerecht wird, muss die Leibhaftigkeit menschlichen Lebens ernst nehmen. Der Leib ist dem Menschen mit eigenen Gesetzmäßigkeiten gegeben, die nicht in jeder Hinsicht verfügbar sind: Menschen benötigen Nahrung, Wasser, Atemluft, und sie können - bei aller Gestaltungsfreiheit - nicht ohne Rücksicht auf diese unwillkürlichen Bedürfnisse leben. Wenn sie es dennoch versuchen, zerstören sie dadurch die Grundlage ihrer Existenz. So ist auch das Sterben ein unverfügbarer Prozess, der zur leibhaftigen Existenz gehört. Vieles daran lässt sich beeinflussen, aber wir können diesen Prozess weder willkürlich aufheben noch ihn willkürlich setzen, ohne die Leibhaftigkeit unseres Daseins zu verleugnen. Alle Formen aktiver Sterbehilfe, d.h. der gezielten Tötung eines Menschen, bleiben in diesem Widerspruch stecken. Sie sind kein Weg zur Lösung.

Für weitere hilfreiche Informationen zu diesem Thema klicken Sie auf das Logo. - Hospiz in Deutschland.

Selbst der Wille des Patienten, der zu achten ist, kann daher keine Maßnahme begründen, die sein Leben aktiv beendet. Es kann kein "gutes Töten" ("Euthanasie") geben, sondern nur ein Sterben, in dem Menschen alle denkbare Hilfe und Begleitung erfahren, um das Unverfügbare ertragen zu können. Dieses Ertragen-Können nach Kräften und Möglichkeiten zu unterstützen, ohne den Prozess des Sterbens in unnötiger und qualvoller Weise hinauszuzögern, darin besteht die ärztliche Kunst, die Menschen im Sinn einer "passiven Sterbehilfe" erwarten können.

Dem müssen auch die rechtlichen Regelungen klar und eindeutig entsprechen. Menschen, die sterben, müssen die Gewissheit haben dürfen, dass sie sich in diesem Sterben ohne jede Unsicherheiten und Befürchtungen anderen anvertrauen können."